Telefonische Krankschreibung verlängert

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Bis Ende März 2023 ist eine telefonische Krankschreibung bei Atemwegsinfekten möglich.

Damit wird die bislang bis Ende November befristete Regelung verlängert. Dies teilte der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern in Berlin mit.

Patienten mit leichten Infekten müssen also nicht in die Arztpraxis kommen, sondern können dem Arzt am Telefon ihre Beschwerden schildern. Eine telefonische Krankschreibung gilt für bis zu sieben Tage und kann einmal um bis zu weitere sieben Tage verlängert werden.