Das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg fordert von den Herstellern, dass der neue EU-Datenzugang in der Werkstatt ankommt, und benennt drei offene Flanken: Cybersicherheit darf kein Vorwand für neue Hürden werden, Aftermarket-Ersatzteile müssen diskriminierungsfrei anlernbar sein und die Kfz-GVO muss über 2028 hinaus verlängert werden. Der neue Rechtsrahmen ist in Kraft, die erste Anwendungsstufe greift am 23. September.
Stuttgart, 29. Juli 2026. Ob Inspektion, Diagnose oder Software-Update, moderne Fahrzeuge lassen sich ohne Zugang zu den Daten und Reparaturinformationen der Hersteller nicht mehr fachgerecht warten. Genau diesen Zugang ordnet die Europäische Union neu, und jetzt wird es ernst: Der Rechtsrahmen ist seit Ende Juni in Kraft, ab dem 23. September müssen die Hersteller liefern. Für das Kfz-Gewerbe ist das ein Durchbruch auf dem Papier. Ob er an der Hebebühne ankommt, entscheidet sich in den kommenden Monaten.
Verbandspräsident Michael Ziegler: „Ohne Daten keine Diagnose, ohne Diagnose keine Reparatur, ohne Reparatur keine freie Werkstattwahl. Der neue Rechtsrahmen ist ein echter Fortschritt. Aber Rechtstexte reparieren kein Auto. Jetzt müssen die Hersteller liefern. Schnittstellen, die funktionieren, zu Konditionen, die ein mittelständischer Betrieb tragen kann.“
Drei Flanken bleiben offen
Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß: „Der Rechtsrahmen steht, jetzt zählt die Praxis, und da bleiben drei Punkte offen. Erstens darf die Cybersicherheit nicht zum Vorwand werden, den Datenzugang durch die Hintertür wieder zu verengen. Sicherheit und fairer Zugang schließen sich nicht aus, das beweist das SERMI-Verfahren. Zweitens muss die digitale Anlernung unabhängiger Ersatzteile möglich sein, sonst entscheidet künftig der Hersteller, welches Teil verbaut werden darf. Und drittens braucht der Kfz-Sektor auch nach 2028 eigene Wettbewerbsregeln. Die EU-Kommission hat der Kfz-GVO gerade erst bescheinigt, dass sie sich bewährt hat. Dann ist ihre Verlängerung über 2028 hinaus der folgerichtige Schritt.“
Was hinter dem Stufenplan steckt
Die neue EU-Verordnung zum Fahrzeugdaten-Zugang, eine Ergänzung des europäischen Typgenehmigungsrechts, ist seit dem 23. Juni in Kraft. Sie schreibt erstmals konkret fest, wie die Hersteller freien wie markengebundenen Werkstätten die nötigen Informationen und Schnittstellen diskriminierungsfrei bereitzustellen haben, von Diagnose- und Wartungsdaten über die Zuordnung von Ersatzteilen bis zur Neuprogrammierung von Steuergeräten. Die Pflichten greifen gestaffelt. Ab dem 23. September müssen erste Programmier-Schnittstellen offenstehen, bis Mitte 2028 folgt der volle Umfang bis hin zu allen softwarebezogenen Arbeiten. Für die rund 4.000 Kfz-Betriebe in Baden-Württemberg hängt an diesem Stufenplan die Zukunft des Werkstattgeschäfts.
Wie ernst es um die praktische Umsetzung steht, zeigt der Alltag schon heute. Seit April kommen Werkstätten bei den Marken des Volkswagen-Konzerns an sicherheitsrelevante Arbeiten nur noch mit einem Zertifikat des europäischen SERMI-Systems. Das Verfahren ist grundsätzlich richtig, denn es schützt vor Missbrauch. Es zeigt aber auch, wie viel Aufwand, Registrierung und Kosten zwischen einem Rechtsanspruch und einem reparierten Auto liegen können. Der Verband wird die Umsetzung der neuen Stufen deshalb eng begleiten und Verstöße gegenüber den Genehmigungsbehörden zur Sprache bringen.
Hinter den technischen Fragen steht ein handfestes Verbraucherthema. Nur wenn freie und markengebundene Werkstätten gleichberechtigt an Daten und Informationen kommen, gibt es echten Wettbewerb um Qualität und Preis der Reparatur. Das dichte Netz wohnortnaher Werkstätten hält die Mobilität in Baden-Württemberg bezahlbar, und es kann diese Aufgabe nur erfüllen, wenn der europäische Stufenplan nicht nur in Brüssel gilt, sondern an der Hebebühne.