Landesmobilitätsgesetz: Kfz-Gewerbe warnt vor unverhältnismäßiger Belastung durch Halterabgabe

Stuttgart. Der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden‑Württemberg hat seine umfassende Stellungnahme zum Entwurf des Landesmobilitätsgesetzes beim Verkehrsministerium Baden-Württemberg eingereicht. Darin warnt der Verband eindringlich vor den weitreichenden Folgen der geplanten Mobilitätsabgabe, insbesondere für Kfz-Betriebe mit Vorführwagen und Tageszulassungen.  

„Die vorgesehene Halterabgabe würde unsere Branche mit voller Wucht treffen und ist in ihrer jetzigen Form schlichtweg untragbar“, erklärt Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß. „Für größere Autohäuser drohen jährliche Zusatzkosten in fünf- oder gar sechsstelliger Höhe. Das ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern gefährdet Arbeitsplätze und Betriebe in ganz Baden-Württemberg.“  

Der Verband vertritt die Interessen von über 3.800 Autohäusern und Werkstätten im Land. In seiner Stellungnahme fordert er, dass im Falle einer Einführung der Halterabgabe zwingend Ausnahmeregelungen für das Kfz-Gewerbe geschaffen werden müssen.  

„Wenn schon eine Abgabe kommen soll, dann bitte mit Augenmaß und wirtschaftlichem Sachverstand“, so Beuß. „Ohne Ausnahmen oder zumindest Obergrenzen für betroffene Betriebe drohen massive Wettbewerbsverzerrungen. Das kann weder im Interesse der Landesregierung noch der Verbraucher sein.“  

Der Verband kritisiert zudem die einseitige Fokussierung des Gesetzentwurfs auf den öffentlichen Nahverkehr. „Individuelle Mobilität wird hier zum Sündenbock gemacht, während die Realitäten im ländlichen Raum völlig ausgeblendet werden“, warnt Beuß. „Dabei leistet gerade unsere Branche mit der Förderung von E-Mobilität und alternativen Antrieben einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Statt Zwangsabgaben brauchen wir Technologieoffenheit und Anreize für klimafreundliche Mobilität.“  

In der Stellungnahme weist der Verband auch auf die drohende Bürokratiebelastung hin, die durch die geplanten Regelungen entstehen würde. „Der bürokratische Aufwand wird im Gesetzentwurf massiv unterschätzt“, betont Beuß. „Was hier an zusätzlicher Verwaltung auf Betriebe und Kommunen zukommt, steht in keinem Verhältnis zum erwarteten Nutzen.“  

Der Verband appelliert an die Landesregierung, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten. „Wir stehen bereit, konstruktiv an Lösungen mitzuarbeiten, die Klimaschutz und wirtschaftliche Vernunft in Einklang bringen“, so Beuß abschließend. „Aber der vorliegende Entwurf ist dafür keine geeignete Grundlage.“