Stuttgart. „Der Stopp des Umweltbonus an diesem Sonntag um Mitternacht ist ein schwerer Vertrauensbruch der Ampel-Regierung gegenüber den Menschen, die sich mit E-Autokäufen für den Klimaschutz einsetzen, und dem Autohandel, der sich in den letzten Monaten nach Kräften bemüht hat, den Verkauf von E-Autos zu forcieren“, sagt der Präsident des Verbands des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg, Michael Ziegler, zur Nachricht aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dass Anträge auf den Umweltbonus nur noch bis zum heutigen 17. Dezember, 24 Uhr, möglich sind. „Diesen Stopp am Samstag per Pressemitteilung bekanntzugeben, wenn kein Autohaus mehr Zeit und Möglichkeiten hat, darauf zu reagieren, ist ein Verhalten, das bei allem Verständnis für die Finanzierungsprobleme des Staates einer Bundesregierung unwürdig ist.“
Das Kfz-Gewerbe, das sich als Schnittstelle zwischen E-Auto-Kunden und Herstellern stets für die Energiewende ins Zeug gelegt habe, fühle sich buchstäblich missachtet: „Offensichtlich geht Herrn Habeck oder der Bundesregierung jegliches Bewusstsein für die Folgen ihres Handelns ab.“ Das betreffe sowohl die Kunden, die im Vertrauen auf die rechtsgültigen Regelungen E-Autos bestellt haben, als auch Händler, die sich noch mit zusätzlichen Fahrzeugen versorgt haben: „Wer jetzt, wie viele Unternehmen, E-Fahrzeuge bereitgestellt hat, um Last-Minute-Kunden zu bedienen, erleidet schweren wirtschaftlichen Schaden durch die aktuell mangels Umweltbonus entstehende Verzögerung beim Absatz und absehbar hohe Wertverluste der Fahrzeuge.“ Zudem sei zu erwarten, dass Kunden von Käufen zurücktreten wollten und der Kfz-Handel unverschuldet den Ärger der Käufer zu spüren bekomme. Auch dies werde durch die Stornierung von Aufträgen zu wirtschaftlichen Schäden beim Handel führen. „Die Bundesregierung agiert konzeptlos und tritt die Interessen von Verbrauchern, Autohäusern und Umwelt mit der heutigen Entscheidung mit Füßen“, so Michael Ziegler weiter. „Das ist nicht hinnehmbar.“
Die im Bundesanzeiger vom 09.12.2022 veröffentlichte gültige Förderrichtlinie für den Umweltbonus spreche klar von einer Laufzeit der Förderung bis zum 31.12.2023. Auf der Internet-Seite des BAFA, das die Anträge entgegennimmt, sei am Samstagabend ebenfalls noch vom 31.12.2023 die Rede. Die Richtline beschränke die Förderung zwar durch die Bedingung, dass keine Gelder ausbezahlt würden, wenn die im Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellten Mittel aufgebraucht seien. „Aber dazu gibt es seitens der Regierung in der offiziellen Pressemitteilung keine Angaben.“ Michael Ziegler: „In den uns vorliegenden Unterlagen zu den Beschlüssen der Bundesregierung befindet sich auch ein Papier mit Angaben zum KTF. Dort heißt es in der Tat: ‚Umweltbonus läuft zum Jahresende aus‘, aber Jahresende ist der 31.12.2023.“ Bei einem kurzfristigen Ausstieg wäre es im wirtschaftlichen Interesse der Verbraucher, aber auch der Händler zwingend erforderlich, dass alle bis zum 31.12.2023 bestellten Fahrzeuge auch gefördert werden, und zwar unabhängig vom Termin Ihrer Zulassung. Der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes unterstütze die Haushaltskonsolidierung, die die Regierung anstrebe, „aber ein Staat muss verlässlich sein“. Da bisher noch nicht mehr passiert sei, „als eine eigentlich rechtsunverbindliche Pressemitteilung, fordern wir das Ministerium auf, zu den bestehenden Rechtsgrundlagen zurückzukehren und den Umweltbonus für E-Fahrzeuge auf der Basis des Zeitpunktes der Bestellung bis zum 31.12.2023 weiter zu bewilligen, solange die Mittel ausreichen. Klar ist auch, dass die Einstellung der Förderung den Hochlauf der E-Fahrzeuge abwürgen und die Tür für den Eintritt chinesischer Hersteller im preissensiblen Segment weiter aufstoßen wird, zumal die deutschen Hersteller kurzfristig keine günstigen E-Fahrzeuge anbieten können. Das Erreichen des Ziels von 15 Millionen E-Fahrzeugen bis 2030 tritt mit dieser unsäglichen Weichenstellung jedenfalls in weite Ferne.“