Nur jede zweite freie Werkstatt hat vollen Zugriff auf die Daten im Auto
Erste Stufe der neuen EU-Regeln für Reparatur- und Wartungsinformationen gilt seit heute, Kfz-Gewerbe sieht die Hersteller in der Pflicht
Stuttgart, 23. September 2026. Nicht einmal jede zweite freie Werkstatt hat den vollen Zugriff auf die Daten und Informationen, die sie braucht, um ein modernes Auto zu reparieren. Bei den Vertragswerkstätten der Hersteller sind es dagegen 93 Prozent. Das geht aus einer Befragung hervor, die die EU-Kommission im Juni mit ihrer Überprüfung der Wettbewerbsregeln für den Kfz-Sektor veröffentlicht hat. Seit heute greift die erste Stufe der neuen EU-Regeln für Reparatur- und Wartungsinformationen, mit denen die Hersteller ihre Diagnose-Schnittstellen für Diagnosegerätehersteller öffnen müssen. Der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg will die Hersteller daran messen, was davon künftig in den Werkstätten ankommt. Schon heute kaufen sich vor allem freie Betriebe den Zugang zu den nötigen Informationen teuer ein, und mit jedem neuen Modell wird es ohne geregelten Zugang schwieriger oder sogar unmöglich, eine Wartung durchzuführen oder ein Ersatzteil anzulernen. Die freie Werkstattwahl für Autofahrerinnen und Autofahrer hängt also am Datenaustausch.
Was ab heute gilt
Die Verordnung (EU) 2026/699 ergänzt die EU-Typgenehmigung um einen Stufenplan für den Zugang zu Diagnose sowie Reparatur- und Wartungsinformationen; er reicht bis Juni 2028. Seit heute müssen die Fahrzeughersteller den Herstellern von Diagnosegeräten die Informationen liefern, mit denen deren Geräte an neueren Fahrzeugen diagnostizieren können. In der Werkstatt kommt das an, sobald ihr Geräteanbieter die Schnittstelle eingebaut hat. Am 23. Dezember folgen die Schnittstellen für Variantencodierung, Ersatzteilzuordnung und das Programmieren von Steuergeräten, dazu die älteren Fahrzeugtypen. Im Juni 2027 müssen die Hersteller die Reparatur- und Wartungsinformationen zum einzelnen Fahrzeug über diese Schnittstellen bereitstellen, im Juni 2028 gilt der Plan vollständig, einschließlich der Software-Updates.
Am heutigen Tag merkt der Autofahrer davon noch nichts. Und doch geht es ihn an. Denn in den nächsten Monaten entscheidet sich, was das Diagnosegerät seiner Werkstatt an einem neuen Auto kann und darf. Das gilt gerade für den typischen Betrieb im Land, der mehrere Marken betreut und mit dem Gerät eines unabhängigen Anbieters arbeitet. Eine öffentliche Erklärung eines Herstellers, welche Informationen er ab wann und zu welchen Bedingungen bereitstellt, liegt dem Verband bislang nicht vor.
Drei Forderungen an die Fahrzeughersteller
Der Verband fordert von den Fahrzeugherstellern deshalb dreierlei: verlässliche Termine, Preise, die ein mittelständischer Betrieb tragen kann, und gleiche Bedingungen für freie und markengebundene Werkstätten. Bis zur zweiten Stufe am 23. Dezember will er bei seinen Betrieben nachfragen, was von der neuen Herstellerpflicht in der Werkstatt angekommen ist.
Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß: „Ein Anspruch, der in einer Verordnung steht, ist noch kein Zugang in der Werkstatt. Die Umfrage der EU-Kommission zeigt, wie groß die Lücke bei den freien Betrieben ist. Wir erwarten von den Herstellern, dass sie diese Lücke jetzt schließen. Die Werkstatt vor Ort muss ein modernes Auto vollständig reparieren können, mit oder ohne Markenvertrag.“
Kurze Wege zur Werkstatt im Land
Rund 5.400 Kfz-Betriebe gibt es in Baden-Württemberg, markengebundene wie freie. Je mehr von ihnen ein modernes Auto vollständig warten und reparieren können, desto eher bleiben den Kunden Auswahl, kurze Wege und bezahlbare Preise.