Das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg wirbt für die Freigabe moderner, vollautomatischer Waschanlagen an Sonntagen. Die Gründe dafür liegen bei Umwelt und Verkehrssicherheit.
Stuttgart. Es ist eine Regel, die kaum jemand erklären kann: Eine Tankstelle darf sonntags öffnen, Kraftstoff und Reisebedarf verkaufen, doch die dazugehörige, vollautomatische Waschanlage muss außer Betrieb bleiben. Grund ist das Feiertagsgesetz, das öffentlich bemerkbare Arbeiten an Sonn- und Feiertagen untersagt. Dass eine vollautomatische Anlage, die ohne Personal in einer geschlossenen Halle leise arbeitet, die Sonntagsruhe stört, leuchtet kaum ein. Dass das Verbot kein toter Paragraph ist, zeigt ein Fall aus Schorndorf, wo die Beschwerde einer Wettbewerberin dazu führte, dass gegen eine Tankstelle wegen ihrer sonntags betriebenen Waschanlage ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurde. Das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg wirbt aber nicht nur deshalb für eine zeitgemäße Lösung.
Verbandspräsident Michael Ziegler: „Es ergibt keinen Sinn, dass eine Tankstelle sonntags Kraftstoff verkaufen darf, das Personal ohnehin im Einsatz ist, aber ihre moderne und leise Waschanlage abschalten muss. Das Verbot stammt aus einer Zeit, in der eine Autowäsche Handarbeit mit Schlauch und Hochdruckreiniger im Hof bedeutete. Heute läuft sie leise, vollautomatisch und mit Wasseraufbereitung ab. Hier ist eine Regel erkennbar aus der Zeit gefallen.“
Worum es wirklich geht: Umwelt und Sicherheit
Der entscheidende Punkt ist nicht der Komfort, sondern was tatsächlich passiert, wenn die Anlage am Sonntag stillsteht. Wer sein Auto waschen will und die Tore verschlossen vorfindet, weicht häufig auf die Handwäsche in der eigenen Einfahrt oder an den Straßenrand aus. Dort gelangen Öl- und Schmutzreste ungefiltert in die Kanalisation, während eine moderne Anlage das Waschwasser aufbereitet, einen großen Teil davon wiederverwendet und Rückstände über Abscheider zurückhält. Das Verbot verlagert die Wäsche also genau dorthin, wo sie der Umwelt wesentlich mehr schadet.
Hinzu kommt die Verkehrssicherheit. Saubere Scheiben, Spiegel und Leuchten sind kein Luxus, sondern Voraussetzung für gutes Sehen und Gesehenwerden. Ausgerechnet am Sonntag, wenn die meisten Menschen Zeit haben, nimmt das Verbot diese Möglichkeit.
Eine enge, machbare Lösung
Andere Bundesländer zeigen, dass es geht. Hessen erlaubt vollautomatischen Anlagen, die in einer geschlossenen Halle und ohne Personal arbeiten, ausdrücklich den Sonntagsbetrieb. Auch Bayern und Österreich lassen eine Öffnung zu – ein echter Standortnachteil für mittelständische Betreiber in Baden-Württemberg. Das Land könnte mit der Hessen-Regelung eine Lösung für die Menschen und Betriebe schaffen, ohne die Sonntagsruhe anzutasten.
Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß: „Uns geht es nicht darum, die Sonntagsruhe infrage zu stellen. Die Arbeitnehmer an Tankstellen sind ohnehin im Dienst und eine vollautomatische Anlage hinter geschlossenen Hallentoren stört niemanden. Sie verhindert im Gegenteil, dass Fahrzeuge an Einfahrten und Straßenrändern gewaschen werden, wo Öl und Schmutz ungefiltert in die Umwelt gelangen. Eine eng begrenzte Freigabe wäre ein Gewinn für die Umwelt und für die Verkehrssicherheit. Sie passt zu unserer Linie: Evolution statt Verordnung.“
Der Verband fordert die Landesregierung daher auf, das Feiertagsgesetz an dieser Stelle behutsam zu modernisieren und den Sonntagsbetrieb solcher Anlagen zuzulassen, soweit Lärm- und Immissionsschutz gewahrt bleiben. Die Sonntagsruhe als solche bleibt davon unberührt.